Aktuelles und Wissenswertes:
Lärmaktionsplan
Gesundheitsrisiken durch chronischen Verkehrslärm
Informationen zur B33
Quellenangabe
Lärmaktionsplan
Hoffnung auf weniger Verkehrslärm im Ort wächst
Aktuelle Mitteilung zum Schwerpunktthema Lärmreduzierung
Wieder ist eine Etappe zur Reduzierung von Verkehrslärm im Ort geschafft. Im Rahmen der verpflichtenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Mönchweiler war im Dezember die Offenlage der Lärmkartierung, der Wirkanalysen und der Vorschläge zum weiteren Vorgehen erfolgt. Die Stellungnahmen von Bürgen und Ämtern wurden vom Fachbüro Rapp Trans abgewogen und beurteilt.
Das Resultat für unseren Ort ist erfreulich! Das Fachbüro geht davon aus, dass die Forderungen nach einer kurzfristigen Temporeduzierung auf der L 181 (Hindenburg- und Königfelderstr.) von 50 auf 30 Km/h sowie auf der B33 von 70 auf 50 Km/h berechtigt sind. Auch eine Lärmschutzwand zu einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen der Baumaßnahmen zum Lückenschluss der B 523 ist realistisch.
Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats am 10.03.22 wir nun der Antrag zur Umsetzung der Maßnahmen beim Landratsamt gestellt.
Wir sind auf die Reaktionen der übergeordneten Behörden gespannt und werden den weiteren Prozess mit wachen Augen und in konstruktiv im Sinne der Bevölkerung von Mönchweiler begleiten.
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Gesundheitsrisiken durch chronischen Lärmeinfluss
Geräusche, wie z.B. Musik, können vom Menschen als angenehm empfunden werden. Sie können jedoch auch belästigend sein und zu Leistungsbeeinträchtigungen führen. Dies insbesondere durch Beeinträchtigung des Schlafes und chronische Stressreaktionen, was sich in einer veränderten Schlafstruktur, vermehrtem Aufwachen, erhöhter Stresshormonausschüttung und damit verbunden erhöhtem Blutdruck und letztendlich einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislaufkrankheiten äußert. Exzessive Lärmbelastung ist weltweit eine Ursache für Hörschäden einschließlich Ohrgeräusche (Tinnitus). Hiervon sind ca. 5-10% der jungen Menschen durch entsprechende Freizeitaktivitäten betroffen. Epidemiologische Untersuchungen bestätigen den Verdacht, dass häufige und sehr laute Musikbeschallung das Hörvermögen bei Jugendlichen verschlechtert.
Das ZDF brachte im November 2011 zum Thema Lärm in der Sendung wiso plus einen hochinteressanten Beitrag. Sie können diese Sendung unter folgendem Link ansehen:
Der Chef des Umweltbundesamt, J. Flasbarth, hält Lärm für das am stärksten unterschätzte Umweltthema.
Industrieanlagen müssen die gesetzlichen Normen der „Technischen Anleitung Lärm“ erfüllen, die den Menschen in Wohngebieten relativ gut vor gesundheitsschädlichen Lärmeinwirkungen schützt.
Die hauptsächlichen Lärmbelastungen für den Menschen gehen heutzutage vom Straßen- und Schienenverkehr aus. Bei Immissionsschallpegeln über 45 dB(A) nachts außerhalb von Wohnungen, ist bei geöffneten Fenstern mit Schlafstörungen zu rechnen, bei Immissionsschalpegeln über 65 dB(A) tags. Über 55 dB(A) sind erhöhte Risiken für Herzkreislauferkrankungen zu befürchten. Die konnte in den letzen Jahren durch neue Studienergebnisse der Lärmforschung gezeigt werden. Die WHO geht seit 2009 davon aus, dass ab einem Immissionschallpegel ab 40dB(A) Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten.
Aufgrund von Modellrechnungen des Umweltbundesamtes ist zu befürchten, dass ca. 13 Mio. Bewohner Deutschlands verkehrslärmbedingt dem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzkrankheit unterliegen.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind im Bezug auf den Verkehrslärm leider nicht einmal annähernd auf die Gesetzgebung übertragen. Die Verkehrslärmschutzverordnung vom 12.06.1990 besagt, dass die durchschnittliche Belastung nicht über 65/55 dB (Tag/Nacht ) liegen soll. Bei bestehenden Straßen existiert kein Rechtsanspruch für die Anwohner. Nur bei Straßenneubauten oder wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, kann ein rechtlicher Anspruch auf die Einhaltung der „veralteten“ gesetzlichen Vorgaben geäußert werden. Aus diesem Grund fordert das Umweltbundesamt am 29.12.2009 ein Verkehrslärmschutzgesetz mit Obergrenzen von 55/40 dB(A) (Tag/Nacht).
Das Europäische Parlamente handelte bereits 2002 und formulierte eine Richtlinie zur Erstellung von Lärmschutzaktionsplänen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen , dass bis zum 18. Juli 2008 von den zuständigen Behörden Aktionspläne ausgearbeitet werden.(Richtlinie 2002/49/EG)
Nach
dieser Kartierung liegt ein relevanter Teil des Wohngebietes in Mönchweiler in der , die Gesundheit schädigende, lärmbelastete Zone der B33. Hierbei wurde ein Verkehrsaufkommen des Jahres 2007 zu Grunde gelegt. Die besondere Topographie und die vorwiegende Westwindrichtung werden nicht berücksichtigt. Die Gutachten der Stadt Villingen-Schwenningen
(Gutachten lesen) sagen, sofern die Verbindung zur B523 hergestellt wird, einen weiteren deutlichen Anstieg der bereits jetzt über 6 Millionen Fahrzeuge pro Jahr auf der B33 vorher. Somit ist folglich auch mit einem weiteren Anstieg der Lärmimmissionen und damit zwangsläufig der Gesundheitsgefährdung zu rechnen. Die ebenfalls ansteigende Belastung durch Umweltschadstoffe und Feinstäube ist dabei nicht berücksichtigt.
Betroffene Städte und Gemeinden (Mönchweiler) sind zur Erstellung entsprechender Lärmaktionspläne, in denen Maßnahmen zum Lärmschutz festgeschrieben werden, verpflichtet. Wie oben bereits formuliert, sollten diese bereits bis zum 18.07.2008, auf Basis der Lärmkarten und unter Beteiligung der Öffentlichkeit, erstellt sein.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes(Zweite Kammer) Rechtsache C 237/07 vom 25. Juli 2008 hat jede Person, die sich in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlt, das Recht auf Erstellung eines Aktionsplans.
Pro Mönchweiler hat aus diesem Anlass bereits Gespräche mit der Gemeindeverwaltung Mönchweiler geführt. Die Argumente wurden verständnisvoll aufgenommen. Von Bürgermeister Scheerer wurde die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen betont. Für das Jahr 2011 sind weitere Gespräche erforderlich.
Quellen
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[2] Babisch. W.: Traffic noise and cardiovascular disease: epidemiological review and synthesis. Noise Health 2, 2000, S. 9-32.
[3] Umweltbundesamt (Hrsg.): Chronischer Lärm als Risikofaktor für den Myokardinfarkt. Forschungsbericht 297 61 003, UBA-FB 000538. Berlin 2004.
[4] Babisch, W.: Transportation Noise and Cardiovascular Risk. Review and Synthesis of Epidemiological Studies, Dose-effect Curve and Risk Estimation. WaBoLu-Hefte 01/06, Dessau-Roßlau 2006.
[5] Jarup, L., Babisch, W., Houthuijs, D., Pershagen, G., Katsouyanni, K., Cadum, E., Dudley, M., Savigny, P., Seiffert, I., Swart, W., Breugelmans, O., Bluhm, G., Selander, J., Charalampidis, A. S., Dimakopoulou, K., Sourtzi, P., Velonakis, M., Vigna-Taglianti, F.: Hypertension and exposure to noise near airports - the HYENA study. Environmental Health Perspectives 116, 2008, S. 329-333.
www.ehponline.org/members/2007/10775/10775.pdf.
[6] Greiser, E., K. Janhsen, and C. Greiser, Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Forschungsbericht 205 51 100.
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3153.pdf, Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.
[8] Zenner, H.P.; Struwe, V.; Schuschke; G.; Spreng, M.; Stange, G.; Plath, P.; Babisch, W.; Rebentisch, E.; Plinkert, P.; Bachmann, K.D.; Ising, H.; Lehnert, G.: Gehörschäden durch Freizeitlärm. HNO 47 (1999), S. 236-248.