Pro Mönchweiler e.V.
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Neuauflage des Bebauungsplanverfahrens Egert III/II

 

Es gab eine Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung über die Neuauflage des Bebauungsplanverfahrens Egert III/II als Sondergebiet Abfallentsorgung. Inzwischen liegt uns, der Bürgerinitiative Pro Mönchweiler, eine Kopie der rechtlichen Beurteilung des Planaufstellungsverfahrens für das Baugebiet Egert III, Teiländerung Egert II  vor. Ausgearbeitet wurde diese vom neuen Anwalt der Gemeinde, Dr. Thomas Burmeister aus Freiburg. Die Beurteilung wurde von uns und unserem Anwalt, Herrn Knäpple  aufmerksam gelesen und wie folgt beurteilt:

 

Das ursprünglich zu überplanende Gebiet Egert III/II soll in zwei planerisch getrennt zu behandelnde Flächen aufgeteilt werden. Die eine Fläche umfasst das freie Feld, also den noch nicht bebauten Teil südlich von Hezel Werk 3. Dieser Bereich soll zukünftig als Gewerbegebiet  ausgewiesen werden. In der Offenlage im August 2012 gab es zu diesem Bereich wohl keine Einsprüche, so dass das bisher durchgeführte Bebauungsplanverfahren  zu genau dieser Fläche weitergeführt werden soll.

Die zweite Fläche soll das „neue Gelände Hezel“ (Werk 3) und das „alte Gelände Hezel“ umfassen und als „Sondergebiet Abfallentsorgung“ überplant werden. Dazu muss ein neuer Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst und verabschiedet werden. Somit kann eine nochmalige Veränderungssperre für dieses Gebiet - mit einer Dauer von max. 4 Jahren-  beschlossen werden. So wird es im Rahmen des Planungsverfahrens zu einer erneuten Offenlage, mit der Möglichkeit für Stellungnahmen durch die Bevölkerung kommen.

 

Soweit zur rechtlichen Beurteilung, was versteht man genau unter einem Sondergebiet im Rahmen eines Bebauungsplans?

 

Ein Sondergebiet ist ein Gebietscharakter für einen Bebauungsplan, in dem eine Gemeinde städtebauliche Fragestellungen wesentlich differenzierter als z.B. in einem sog. "Industriegebiet" regeln kann, also z.B. was ein Betrieb darf und was nicht.

Daher fordert Pro Mönchweiler seit über drei Jahren genau ein derartiges Sondergebiet, in dem vor allem die Interessen der Bürger Mönchweilers in Bezug auf ein möglichst sauberes Gewerbe und eine Zukunftssicherheit gewahrt werden.

So freut es uns und unseren Anwalt Knäpple, dass die Gemeinde nun erste Schritte in die richtige Richtung einschlägt.

Wir werden die Entwicklungen rund um den Bebauungsplan weiterhin mit großer Sorgfalt beobachten, da der Gebietscharakter alleine noch kein Garant für einen guten Bebauungsplan darstellt.

Wichtig sind jetzt vor allem die Festsetzungen, die die Gemeinde zusammen mit  ihrem Anwalt erarbeitet! Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen vom vergangenen Sommer gewissenhaft in den neuen Bebauungsplanentwurf für das „Sondergebiet Abfallentsorgung“ eingearbeitet werden.

 

 

 

 

 


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